Studienbeihilfe
- Kursermäßigung |
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auch
für Rechtskurse ! |
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| Es gelten die selben Voraussetzungen nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) | |
| Voraussetzungen: bis 30. Lebensjahr, soziale Bedürftigkeit, günstiger Studienerfolg | |
| Die Kursermäßigung ist gekoppelt an die Srudienbeihilfe nach dem StudFG. | |
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst (www.stipendium.at) erhälts du eine | |
| Bestätigung / Bescheid über die Gewährung von Studienbeihilfe von der | |
| Studienbeihilfenbehörde (Gudrunstraße 179a, 1100 Wien) Damit bekommst | |
| du auch 25% Kursermäßigung für die Rechtskurse. | |
| Nachdem du den Erlagschein in der 1. Stunde vom Kursvortragenden bekommen | |
| hast,zeigst du einfach den Bescheid von der Studienbeihilfenbehörde | |
| im Original oder Kopie vorund du brauchst um 25% weniger | |
| Kursgebühr am Erlagschein eintragen und einzahlen. | |